Informationen zum Maklergesetz


Das neue Maklergesetz: Eine faire Lösung für beide Seiten!

Früher war es üblich, dass der Verkäufer einer Immobilie einen Makler beauftragte, um den Verkauf abzuwickeln. Die Zahlung der gesamten Maklerprovision wurde jedoch (obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hatte) zu 100 % vom Käufer der Immobilie übernommen. Je nach Bundesland waren sowohl die Vorgehensweise als auch die Provisionshöhe sehr unterschiedlich. Dies führte oft zu Unmut bei Käufern (und Mietern) von Immobilien.

Im Mai 2020 hat der Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung verabschiedet, der den Umgang mit der Maklerprovision nun deutschlandweit vereinheitlicht. Das „neue Maklergesetz” regelt die Provisionsteilung bei der Vermittlung von Kaufverträgen für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die seit dem 23. Dezember 2020 in Deutschland geschlossen werden, einheitlich.

Käufer und Verkäufer sind demnach verpflichtet, die Provision zu gleichen Teilen zu zahlen, also 50 / 50. Einen provisionsfreien Verkauf für den Verkäufer (wo nur der Käufer zahlen muss) gibt es seit diesem Zeitpunkt nicht mehr. Achtung: Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien wurden vom Gesetzgeber bezüglich dieser Regelung explizit ausgenommen.
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Die Interessen von Käufern und Verkäufern liegen mir gleichermaßen am Herzen!

Ich begrüße die Teilung der Maklerkosten zwischen beiden Parteien als faire Lösung. Sie entspricht auch meinem Leitbild als Immobilienmakler. Ich verstehe mich als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. Beide profitieren von meinen Leistungen und meiner Expertise. Außerdem ist es mein ausdrücklicher Wunsch, langfristig mit beiden Parteien zusammenzuarbeiten und sie zufriedenzustellen.

Ich halte das neue Maklergesetz für eine gute und faire Lösung!

Neugierig geworden? Kontaktieren Sie mich hier und jetzt.

Ich berate Sie gern ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen rund um die Immobilie und meine Maklertätigkeit.
Schreiben Sie mir, ich freue mich auf Sie und Ihre Immobilie!
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