Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit Möller Immobilien
Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder. Übrigens die nächste Gesetzesänderung mit einer weiteren Verschärfung und Anpassung der Energieausweisdetails ist bereits vom Gesetzgeber verabschiedet und tritt im Mai 2026 in Kraft.
Wenn Sie mich beauftragen, kümmere ich mich natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis für ihre Immobilie betreffen ... in den meisten Fällen sogar 100% kostenfrei für Sie!
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder. Übrigens die nächste Gesetzesänderung mit einer weiteren Verschärfung und Anpassung der Energieausweisdetails ist bereits vom Gesetzgeber verabschiedet und tritt im Mai 2026 in Kraft.
Wenn Sie mich beauftragen, kümmere ich mich natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis für ihre Immobilie betreffen ... in den meisten Fällen sogar 100% kostenfrei für Sie!

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage hierfür ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Dafür werden alle Energiequellen (Öl, Gas, Holz, Pellets, Strom, ...) berücksichtigt.
- Der Bedarfsausweis erfordert dagegen eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie der Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. So wird der Energiebedarf des gesamten Objektes ermittelt. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Der Bedarfsausweis ist aufgrund des tatsächlich berechneten Energiebedarfs deutlich aussagekräftiger und als qualitativ hochwertiger anzusehen. Ich empfehle fast immer diese Art des Energieausweises. Leider ist er aber auch deutlich aufwendiger in der Erstellung und deutlich teurer.
Nur Fachleute mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen dürfen einen gültigen Energieausweis erstellen.
Wenn Sie bereits einen aktuellen Energieausweis haben, ist das natürlich super. Falls Sie noch keinen in Auftrag gegeben haben, kümmere ich mich auf Wunsch gerne um alles rund um das Thema Energieausweis. Ich arbeite ausschließlich mit erfahrenen Profis zusammen, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten. Damit sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite und erfüllen alle notwendigen Anforderungen. In der Regel empfehle ich die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweis, da dieser für potenzielle Interessenten einen deutlichen Mehrwert bietet und die Attraktivität Ihrer Immobilie im Verkauf zusätzlich steigern kann.
Bei der Erteilung eines Alleinauftrags ist der bedarfsorientierte Energieausweis bei mir für den Fall der erfolgreichen Vermittlung im Preis enthalten. Für Sie ist er dann zu 100% kostenlos! Selbstverständlich achte ich in allen Phasen des Verkaufs auch darauf, dass alle anderen Vorschriften der Energieeinsparverordnung erfüllt sind. Übrigens erstelle ich für Sie ebenfalls kostenfrei einen aufgearbeiteten Grundriss für Ihr Haus / Ihre Wohnung sofern kein geeigneter vorhanden ist um die Verkaufschancen weiter zu steigern.
Bei der Erteilung eines Alleinauftrags ist der bedarfsorientierte Energieausweis bei mir für den Fall der erfolgreichen Vermittlung im Preis enthalten. Für Sie ist er dann zu 100% kostenlos! Selbstverständlich achte ich in allen Phasen des Verkaufs auch darauf, dass alle anderen Vorschriften der Energieeinsparverordnung erfüllt sind. Übrigens erstelle ich für Sie ebenfalls kostenfrei einen aufgearbeiteten Grundriss für Ihr Haus / Ihre Wohnung sofern kein geeigneter vorhanden ist um die Verkaufschancen weiter zu steigern.

Energieausweise (Beispiele)
Beispiel Energiebedarfsausweis Wohngebäude
Beispiel Energieverbrauchsausweis Wohngebäude
Beispiel Energieverbrauchsausweis Wohngebäude
Neugierig geworden? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Möller Immobilien berät Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen und vermittelt geeignete Partner für alle Arten von Energieausweisen. Alternativ nehme ich Ihnen auch gern den Großteil der Arbeit für die Vorbereitung ab und lasse den Ausweis in Ihrem Auftrag erstellen.
Schreiben Sie mir, Ich freue uns auf Sie und Ihre Immobilie!
Schreiben Sie mir, Ich freue uns auf Sie und Ihre Immobilie!
