Informationen zum Geldwäschegesetz im Bezug auf den Immobilienkauf
Wenn der Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis fragt…
Als professionelles Immobilienunternehmen bin ich dazu verpflichtet, die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. Das geänderte Geldwäschegesetz „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ (gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz, kurz GwG) ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Einer der zentralen Bestandteile des geänderten Geldwäschegesetzes ist, dass ich sowohl Immobilienverkäufer als auch Immobilienkäufer identifizieren muss, sobald ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht.
Das bedeutet konkret, dass ich als Immobilienmakler vor Abschluss eines Maklervertrags bzw. vor einem Notartermin dazu verpflichtet bin, mir den Personalausweis (oder Reisepass) meiner Kunden und Kundinnen zeigen zu lassen und die Daten daraus festzuhalten. Darüber hinaus muss ich prüfen, ob die Kundin bzw. der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt (z. B. für Kinder, eine Firma oder eine Erbengemeinschaft). Gemäß GwG bin ich dazu verpflichtet, die erhobenen Daten fünf Jahre aufzubewahren. Nach § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kundin bzw. Kunde dazu verpflichtet, mir die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweise zur Überprüfung vorzulegen. Werden die Auskünfte nicht erteilt, darf ich leider auch keine weiterführenden Gespräche, Unterlagen und Verhandlungen aufnehmen.
Das bedeutet konkret, dass ich als Immobilienmakler vor Abschluss eines Maklervertrags bzw. vor einem Notartermin dazu verpflichtet bin, mir den Personalausweis (oder Reisepass) meiner Kunden und Kundinnen zeigen zu lassen und die Daten daraus festzuhalten. Darüber hinaus muss ich prüfen, ob die Kundin bzw. der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt (z. B. für Kinder, eine Firma oder eine Erbengemeinschaft). Gemäß GwG bin ich dazu verpflichtet, die erhobenen Daten fünf Jahre aufzubewahren. Nach § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kundin bzw. Kunde dazu verpflichtet, mir die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweise zur Überprüfung vorzulegen. Werden die Auskünfte nicht erteilt, darf ich leider auch keine weiterführenden Gespräche, Unterlagen und Verhandlungen aufnehmen.

Weiterführende Informationen
Um Ihnen einen Überblick über die Pflichten von Immobilienmaklern nach dem Geldwäschegesetz zu verschaffen, hat der Immobilienverband Deutschland (IVD) die wichtigsten Informationen zum Thema Immobilienvermittlung und Geldwäschegesetz in der nachfolgenden PDF-Datei zusammengestellt. Das Dokument stammt vom Immobilienverband IVD und vertieft dieses Thema.
Außerdem finden Sie über diesen Link die offiziellen Informationen zu dem Thema auf der Internetseite vom Zoll (bzw. der FIU - Financial Intelligence Unit) als zuständige Dienststelle. Financial Intelligence Unit
Außerdem finden Sie über diesen Link die offiziellen Informationen zu dem Thema auf der Internetseite vom Zoll (bzw. der FIU - Financial Intelligence Unit) als zuständige Dienststelle. Financial Intelligence Unit
