AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sämtliche Angebote an Kunden (Käufer/Verkäufer, Mieter/Vermieter) erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Möller Immobilien. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von Angeboten Gebrauch macht, so zum Beispiel durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt / Angebot. Die AGB sind bei Vorliegen eines Maklerauftrages ergänzend zum Maklervertrag anzusehen.
Sämtliche Angebote an Kunden (Käufer/Verkäufer, Mieter/Vermieter) erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Möller Immobilien. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von Angeboten Gebrauch macht, so zum Beispiel durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt / Angebot. Die AGB sind bei Vorliegen eines Maklerauftrages ergänzend zum Maklervertrag anzusehen.
§1 Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
Ich erstelle die objektbezogenen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und so vollständig wie möglich. Da die in den Angeboten enthaltenen Angaben jedoch auf Mitteilungen und Nachweisen des Verkäufers (oder eines Dritten) beruhen, übernehme ich als Makler / Unternehmen keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtum und Zwischenverkauf / Vermietung bleiben vorbehalten. Die von mir veröffentlichten Abbildungen zur Darstellung der Angebotsobjekte müssen nicht maßstabsgetreu sein. Die Flächenberechnungen und Grundrisse vereinfachte Darstellungen und nicht maßstabsgetreu (Circawerte).
Eine eventuell dargestellte Möblierung stellt nur einen unverbindlichen Vorschlag dar und ist nicht Angebots- und Vertragsbestandteil. Aus diesem Grund wird hiermit eine Haftung der Maklerfirma Möller Immobilien für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der im Internet veröffentlichten Angebote und in Exposés enthaltenen Angaben, für Bilder, Grafiken, für Grundrisse, Energieausweise, für evtl. Größenangaben und/ oder Maßstäbe ausgeschlossen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
§2 Nutzungsbedingungen für Bilder und Dokumente
Grundsätzlich ist die Nutzung der Bilder, die auf dem Webauftritt von Möller Immobilien gezeigt werden, durch andere verboten. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, das Zugänglichmachen im Internet und die Wiedergabe durch Bild- und Tonträger.
Bei einer nicht vereinbarten, eigenwirtschaftlichen Verwertung der Bilder stehen Möller Immobilien bzw. den an den Bildern Berechtigten marktübliche Bildhonorare zu. Außerdem behalten sich Eberhardt Immobilien und Bildautoren die an den Bildern Berechtigten weitere Schadenersatzforderungen vor.
§3 Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Sollte Ihnen eines oder mehrere der von mir nachgewiesenen Objekte schon bekannt sein, so bitte ich Sie - spätestens innerhalb von drei Tagen – mir dieses unverzüglich und schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt der Nachweis durch mich als anerkannt. Erfolgt keine Benachrichtigung so kann mir gegenüber die Einrede der Vorkenntnis nicht mehr geltend gemacht werden. Falls in diesem Falle ein Vertrag zustande kommt, ist er voll provisions-pflichtig.
§4 Vertraulichkeit und Weitergabe von Unterlagen
Die Angebote, die Objektnachweise und Objektinformationen sind vertraulich zu behandeln und nur für meine Kunden und Interessenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt und nicht zulässig. Gibt der Empfänger eines Angebotes trotzdem die Nachweise ohne meine Zustimmung an einen Dritten weiter, so hat er im Falle eines Vertragsabschlusses die mir entgangene Maklergebühr in vollem Umfang zu ersetzen.
Eine Weitergabe von Informationen und Unterlagen ist nur nach vorangegangener schriftlicher Zustimmung durch den mich an Dritte zulässig.
§5 Links und Verweise
Diese Internetseite enthält Links oder Verweise auf Internetseiten von Dritten. Diese Links werden lediglich aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit zur Verfügung gestellt und beinhalten keine Zustimmung zu dem Inhalt der verlinkten Internetseite. Möller Immobilien hat die dort enthaltenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen mit kaufmännischer Sorgfalt geprüft.
Hinweisen auf Rechtsverletzungen durch die verlinkten Seiten wird umgehend nachgegangen und die Links gegebenenfalls entfernt. Möller Immobilien übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit oder den Inhalt dieser Internetseiten. Eine Haftung für Schäden jedweder Art, welche aus der Nutzung solcher Inhalte entstehen, ist ausgeschlossen.
§6 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer tätig werden. Außerdem darf die Tätigkeit sich auch über den Abschluss von Folgegeschäften (z.B. der Vermittlung einer passenden Immobilienfinanzierung für den Käufer) erstrecken.
§7 Weiteres Geschäft / anderes Geschäft
Mein Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (zum Beispiel Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von meinem Angebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
§8 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
§9 Einsichtnahme in Dokumente / Vollmachten
Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§10 Gegenseitige Verpflichtung
Der Makler und auch der Auftraggeber / Verkäufer verpflichten sich gegenseitig zur Mitwirkung zur Erlangung der notwendigen Dokumente und Unterlagen die zur Vermarktung notwendig sind.
Gleiches gilt auch für Käufer einer Immobilie aus meinem Angebot. Auch hier ist die Verpflichtung insbesondere zur Mitwirkung und Erbringung notwendiger Unterlagen und Handlungen für beide Parteien gegeben um reibungslose Prozesse zu ermöglichen.
§11 Provision / Maklerprovision
Kommt der Kauf / Verkauf eines meiner Objekte durch meinen Nachweis oder meine Vermittlung zustande, wird eine Provision für die jeweilige Partei (Käufer und Verkäufer) fällig. Diese wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eine Mitursächlichkeit meiner Tätigkeit ist ausreichend.
Der Provisions-betrag ist ohne Abzug innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Der Provisionsanspruch entsteht auch: wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat, wenn der Vertrag zu anderen als den von mir ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn er über ein anderes Objekt des von mir nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von mir angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht, wenn in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, wenn ein Dritter unser Angebot aufgrund unerlaubter Weitergabe ausnutzt.
§12 Provisionssatz
Die Käuferprovision beträgt 3,57 % des wirtschaftlichen Kaufpreises inklusive 19 % gesetzlichen Umsatzsteuer (3,0% Netto zzgl. 19% Umsatzsteuert). Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber / Besteller, - sofern nichts anderes vereinbart ist - eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§13 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Inserate in Tageszeitungen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) sowie extern angefallene Kosten (Gutachten, Grundrisserstellung, Energieausweiserstellung) sofern noch nicht separat abgerechnet) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§14 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§15 Gerichtsstand (nur für gewerbliche Interessenten/ Kunden)
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§16 Vertragsverhandlungen und Abschluss
Der Makler ist berechtigt, beim notariellen Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist mir daher rechtzeitig mitzuteilen. Der Makler hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und / oder der Vertragsabschluss ohne meine Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen vollständig durch Vorlage des notariellen Kaufvertrages Auskunft zu erteilen.
§17 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§18 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 EGBGB. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an: Möller Immobilien, Behringstraße 2, 37284 Waldkappel.
Für einen Widerruf können Sie z.B. folgenden Text benutzen: „Hiermit widerrufe ich die Vertriebsvereinbarung vom …“. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie bei Beauftragung verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang der Dienstleistung. Ihnen ist bekannt, dass Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn ich die Dienstleistung bereits vollständig erbracht habe und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen habe, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Beitragserfüllung durch mich verlieren.
§19 Verbraucherinformation zur Verordnung (Art 14 (1) ODR-VO und § 36 VSBG)
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter Verbraucherschutz in der EU - Consumer Redress in the EU eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Ich nehme nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Waldkappel, 09.12.2025
Ich erstelle die objektbezogenen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und so vollständig wie möglich. Da die in den Angeboten enthaltenen Angaben jedoch auf Mitteilungen und Nachweisen des Verkäufers (oder eines Dritten) beruhen, übernehme ich als Makler / Unternehmen keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtum und Zwischenverkauf / Vermietung bleiben vorbehalten. Die von mir veröffentlichten Abbildungen zur Darstellung der Angebotsobjekte müssen nicht maßstabsgetreu sein. Die Flächenberechnungen und Grundrisse vereinfachte Darstellungen und nicht maßstabsgetreu (Circawerte).
Eine eventuell dargestellte Möblierung stellt nur einen unverbindlichen Vorschlag dar und ist nicht Angebots- und Vertragsbestandteil. Aus diesem Grund wird hiermit eine Haftung der Maklerfirma Möller Immobilien für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der im Internet veröffentlichten Angebote und in Exposés enthaltenen Angaben, für Bilder, Grafiken, für Grundrisse, Energieausweise, für evtl. Größenangaben und/ oder Maßstäbe ausgeschlossen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
§2 Nutzungsbedingungen für Bilder und Dokumente
Grundsätzlich ist die Nutzung der Bilder, die auf dem Webauftritt von Möller Immobilien gezeigt werden, durch andere verboten. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, das Zugänglichmachen im Internet und die Wiedergabe durch Bild- und Tonträger.
Bei einer nicht vereinbarten, eigenwirtschaftlichen Verwertung der Bilder stehen Möller Immobilien bzw. den an den Bildern Berechtigten marktübliche Bildhonorare zu. Außerdem behalten sich Eberhardt Immobilien und Bildautoren die an den Bildern Berechtigten weitere Schadenersatzforderungen vor.
§3 Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Sollte Ihnen eines oder mehrere der von mir nachgewiesenen Objekte schon bekannt sein, so bitte ich Sie - spätestens innerhalb von drei Tagen – mir dieses unverzüglich und schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt der Nachweis durch mich als anerkannt. Erfolgt keine Benachrichtigung so kann mir gegenüber die Einrede der Vorkenntnis nicht mehr geltend gemacht werden. Falls in diesem Falle ein Vertrag zustande kommt, ist er voll provisions-pflichtig.
§4 Vertraulichkeit und Weitergabe von Unterlagen
Die Angebote, die Objektnachweise und Objektinformationen sind vertraulich zu behandeln und nur für meine Kunden und Interessenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt und nicht zulässig. Gibt der Empfänger eines Angebotes trotzdem die Nachweise ohne meine Zustimmung an einen Dritten weiter, so hat er im Falle eines Vertragsabschlusses die mir entgangene Maklergebühr in vollem Umfang zu ersetzen.
Eine Weitergabe von Informationen und Unterlagen ist nur nach vorangegangener schriftlicher Zustimmung durch den mich an Dritte zulässig.
§5 Links und Verweise
Diese Internetseite enthält Links oder Verweise auf Internetseiten von Dritten. Diese Links werden lediglich aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit zur Verfügung gestellt und beinhalten keine Zustimmung zu dem Inhalt der verlinkten Internetseite. Möller Immobilien hat die dort enthaltenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen mit kaufmännischer Sorgfalt geprüft.
Hinweisen auf Rechtsverletzungen durch die verlinkten Seiten wird umgehend nachgegangen und die Links gegebenenfalls entfernt. Möller Immobilien übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit oder den Inhalt dieser Internetseiten. Eine Haftung für Schäden jedweder Art, welche aus der Nutzung solcher Inhalte entstehen, ist ausgeschlossen.
§6 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer tätig werden. Außerdem darf die Tätigkeit sich auch über den Abschluss von Folgegeschäften (z.B. der Vermittlung einer passenden Immobilienfinanzierung für den Käufer) erstrecken.
§7 Weiteres Geschäft / anderes Geschäft
Mein Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (zum Beispiel Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von meinem Angebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
§8 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
§9 Einsichtnahme in Dokumente / Vollmachten
Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§10 Gegenseitige Verpflichtung
Der Makler und auch der Auftraggeber / Verkäufer verpflichten sich gegenseitig zur Mitwirkung zur Erlangung der notwendigen Dokumente und Unterlagen die zur Vermarktung notwendig sind.
Gleiches gilt auch für Käufer einer Immobilie aus meinem Angebot. Auch hier ist die Verpflichtung insbesondere zur Mitwirkung und Erbringung notwendiger Unterlagen und Handlungen für beide Parteien gegeben um reibungslose Prozesse zu ermöglichen.
§11 Provision / Maklerprovision
Kommt der Kauf / Verkauf eines meiner Objekte durch meinen Nachweis oder meine Vermittlung zustande, wird eine Provision für die jeweilige Partei (Käufer und Verkäufer) fällig. Diese wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eine Mitursächlichkeit meiner Tätigkeit ist ausreichend.
Der Provisions-betrag ist ohne Abzug innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Der Provisionsanspruch entsteht auch: wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat, wenn der Vertrag zu anderen als den von mir ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn er über ein anderes Objekt des von mir nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von mir angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht, wenn in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, wenn ein Dritter unser Angebot aufgrund unerlaubter Weitergabe ausnutzt.
§12 Provisionssatz
Die Käuferprovision beträgt 3,57 % des wirtschaftlichen Kaufpreises inklusive 19 % gesetzlichen Umsatzsteuer (3,0% Netto zzgl. 19% Umsatzsteuert). Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber / Besteller, - sofern nichts anderes vereinbart ist - eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§13 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Inserate in Tageszeitungen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) sowie extern angefallene Kosten (Gutachten, Grundrisserstellung, Energieausweiserstellung) sofern noch nicht separat abgerechnet) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§14 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§15 Gerichtsstand (nur für gewerbliche Interessenten/ Kunden)
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§16 Vertragsverhandlungen und Abschluss
Der Makler ist berechtigt, beim notariellen Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist mir daher rechtzeitig mitzuteilen. Der Makler hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und / oder der Vertragsabschluss ohne meine Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen vollständig durch Vorlage des notariellen Kaufvertrages Auskunft zu erteilen.
§17 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§18 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 EGBGB. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an: Möller Immobilien, Behringstraße 2, 37284 Waldkappel.
Für einen Widerruf können Sie z.B. folgenden Text benutzen: „Hiermit widerrufe ich die Vertriebsvereinbarung vom …“. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie bei Beauftragung verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang der Dienstleistung. Ihnen ist bekannt, dass Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn ich die Dienstleistung bereits vollständig erbracht habe und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen habe, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Beitragserfüllung durch mich verlieren.
§19 Verbraucherinformation zur Verordnung (Art 14 (1) ODR-VO und § 36 VSBG)
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter Verbraucherschutz in der EU - Consumer Redress in the EU eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Ich nehme nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Waldkappel, 09.12.2025
